
Bauherren & Investoren
Bei Bauprojekten nehme ich für Sie im Vorhinein Vertragsprüfungen vor und setze mich bei fehlerhafter Bauleistung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein.
Mit einer rechtzeitigen anwaltlichen Beratung im Bauprojekt können Sie wertvolle Zeit und Kosten sparen. Ich kläre für Sie Fragen zu Verträgen und setze mich bei Baumängeln und Zeitverzug für Ihre Rechte ein. Bei Problemen mit Rechnungen prüfe ich Ihre Ansprüche.
Mit einer rechtzeitigen anwaltlichen Beratung im Bauprojekt können Sie wertvolle Zeit und Kosten sparen. Ich kläre für Sie Fragen zu Verträgen und setze mich bei Baumängeln und Zeitverzug für Ihre Rechte ein. Bei Problemen mit Rechnungen prüfe ich Ihre Ansprüche. Über die Beratung hinaus vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich im gesamten privaten und öffentlich-rechtlichen Baurecht.
Kontaktieren Sie mich gerne! Gemeinsam erarbeiten wir die beste Strategie für Ihr Anliegen.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Peter Fischer
Mit einer rechtzeitigen anwaltlichen Beratung im Bauprojekt können Sie wertvolle Zeit und Kosten sparen.
Kontaktieren Sie mich gerne!
Mit einer rechtzeitigen anwaltlichen Beratung im Bauprojekt können Sie wertvolle Zeit und Kosten sparen.
Kontaktieren Sie mich gerne! Gemeinsam erarbeiten wir die beste Strategie für Ihr Anliegen.
Bei Bauprojekten nehme ich für Sie im Vorhinein Vertragsprüfungen vor und setze mich bei fehlerhafter Bauleistung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein.
Ich unterstütze Sie als Bauunternehmen durch eine rechtliche Absicherung während der Bauausführung und in der Verhandlung mit Bauherren, Subunternehmen und anderen Beteiligten.
Innerhalb der komplexen Rechtsbeziehungen zwischen Bauträgern und anderen Parteien im Bauprojekt (Eigentümer, Bauunternehmer, Banken und Makler) biete ich eine umfassende Beratung und Vermittlung an.
Architekten erhalten eine umfassende Beratung zu allen Fragen bezüglich Verträgen, Honorar und Haftung innerhalb von Bauprojekten.
Peter Fischer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Seit über 30 Jahren biete ich bereits eine kompetente, seriöse und engagierte Beratung, um die mit meinen Mandanten gemeinsam definierten Ziele zu erreichen. Aufgrund dieser langjährigen Erfahrung und der Bearbeitung zahlreicher Fälle trage ich seit 2007 einen Fachanwaltstitel im Bau- und Architektenrecht. Darüber hinaus wurde ich 2008 vom bayrischen Staatsministerium der Justiz zum Prüfer für das zweite juristische Staatsexamen bestellt.
Vorderstes Ziel meiner Tätigkeit ist, Ihre Rechte/Ansprüche bestmöglich durchzusetzen und von Ihnen - als Mandant unserer Kanzlei - Nachteile abzuwenden. All dies erfolgt vorrangig im Rahmen einer außergerichtlichen sachgerechten Vermittlung, da Prozesse erfahrungsgemäß Zeit und Geld kosten – wenn jedoch erforderlich, ebenso engagiert und nachhaltig vor Gericht.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, damit wir einen passenden Termin finden. Bei Bedarf bin ich auch außerhalb meiner Öffnungszeiten für Sie da.
Gerne können Sie mir auch eine Nachricht hinterlassen. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück!